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SchuldenStop · März 2026 · 8 Min. Lesezeit

Kontopfändung — Was Sie jetzt sofort tun müssen

Ihr Konto ist gepfändet. Kein Zugang zum Gehalt, keine Überweisungen, keine Lastschriften. Die Miete kann nicht bezahlt werden, der Einkauf nicht, die Stromrechnung nicht. Es fühlt sich an, als hätte jemand Ihr gesamtes Leben eingefroren.

Wenn Sie das gerade erleben: Handeln Sie jetzt. Nicht morgen, nicht nächste Woche — jetzt. Denn bei einer Kontopfändung zählt jeder Tag. Und Sie haben Rechte, die Sie sofort nutzen können.

Sofortmaßnahme Nr. 1: P-Konto beantragen

Gehen Sie zu Ihrer Bank und verlangen Sie die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto). Die Bank darf nicht ablehnen und muss die Umwandlung innerhalb von 4 Werktagen durchführen. Ab dem Moment der Umwandlung sind 1.560 € pro Monat geschützt (§ 899 ZPO, Stand: Juli 2025).

Was ist eine Kontopfändung?

Eine Kontopfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Ein Gläubiger, der einen Vollstreckungstitel besitzt — zum Beispiel einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil — kann bei Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beantragen. Dieser wird Ihrer Bank zugestellt. Ab diesem Moment wird Ihr gesamtes Kontoguthaben eingefroren.

Das bedeutet konkret: Kein Geld abheben, keine Überweisungen tätigen, keine Lastschriften. Das Gehalt geht ein, aber Sie kommen nicht dran. Sozialleistungen, Kindergeld, Unterhalt — alles gesperrt. Auch Daueraufträge für Miete und Strom werden nicht mehr ausgeführt.

Die ersten 14 Tage sind entscheidend

Nach Zustellung der Kontopfändung haben Sie eine Schutzfrist von 14 Tagen, in der das gepfändete Guthaben noch nicht an den Gläubiger abgeführt wird. Diese 14 Tage sind Ihr Zeitfenster, um zu handeln.

Innerhalb dieser Frist sollten Sie Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Die Umwandlung wirkt rückwirkend auf den Zeitpunkt der Pfändung — das heißt, bereits gesperrtes Guthaben bis zum Freibetrag wird wieder freigegeben.

Wenn die 14 Tage verstreichen, ohne dass ein P-Konto eingerichtet wurde, wird das gepfändete Guthaben an den Gläubiger überwiesen. Dieses Geld ist dann weg.

Das P-Konto: Ihr gesetzlicher Schutz

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist kein Sonderkonto, sondern Ihr bestehendes Girokonto mit einem Pfändungsschutz. Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht darauf — unabhängig von Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus oder Bonität.

Der Grundfreibetrag beträgt 1.560 € pro Monat (§ 899 ZPO, seit 1. Juli 2025, gültig bis 30. Juni 2026). Dieser Betrag kann nicht gepfändet werden, egal wie hoch die Schulden sind.

Der Freibetrag kann erhöht werden, wenn Sie Kindergeld erhalten, Unterhalt zahlen oder Sozialleistungen für weitere Haushaltsmitglieder auf Ihr Konto eingehen. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung nach § 903 ZPO. SchuldenStop koordiniert die Erstellung dieser Bescheinigung über den Bundesverband Schuldnerhilfe Deutschland e.V. (BSD e.V.) und kooperierende Fachanwälte.

Wichtig: Pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt. Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben kann bis zu drei Monate in die Folgemonate übertragen werden.

Was tun, wenn die Bank das P-Konto verzögert?

Manche Banken versuchen, die Umwandlung hinauszuzögern oder an Bedingungen zu knüpfen. Das ist rechtswidrig. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Umwandlung innerhalb von 4 Werktagen durchzuführen (§ 850k Abs. 1 ZPO). Wenn die Bank verzögert, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz für alle Nachteile, die Ihnen durch die Verzögerung entstehen.

SchuldenStop koordiniert in solchen Fällen die rechtliche Prüfung über BSD e.V. und kooperierende Fachanwälte.

Kontopfändung und Sozialleistungen

Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Kindergeld sind auf dem P-Konto innerhalb des Freibetrags geschützt. Wenn Ihre Sozialleistungen den Grundfreibetrag übersteigen — etwa weil Leistungen für mehrere Familienmitglieder auf ein Konto eingehen — ist die Freibetragserhöhung über die § 903-Bescheinigung besonders wichtig.

Wie SchuldenStop bei Kontopfändung hilft

SchuldenStop reagiert innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Bei einer Kontopfändung ist Geschwindigkeit entscheidend. Im Erstgespräch wird die Situation erfasst: Welche Forderungen bestehen? Ist ein P-Konto vorhanden? Muss der Freibetrag erhöht werden? Gibt es Möglichkeiten, die Pfändung anzufechten?

Die weitere Koordination — Freibetragsberechnung, § 903-Bescheinigung, Kommunikation mit Gläubigern, Prüfung einer außergerichtlichen Einigung — erfolgt in Zusammenarbeit mit BSD e.V. und Fachanwälten. SchuldenStop koordiniert den gesamten Prozess, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Existenz zu sichern.

Häufige Fragen zur Kontopfändung

Wie schnell muss ich bei einer Kontopfändung handeln?
Sofort. Nach Zustellung der Pfändung haben Sie 14 Tage Schutzfrist. Innerhalb dieser Zeit sollten Sie ein P-Konto einrichten lassen. Je schneller, desto besser.

Kann ich trotz P-Konto noch Geld verlieren?
Alles, was über dem Freibetrag liegt, kann gepfändet werden. Deshalb ist die Freibetragserhöhung über die § 903-Bescheinigung so wichtig — besonders bei Kindergeld, Unterhalt oder Sozialleistungen für weitere Personen.

Was passiert mit meiner Miete, wenn das Konto gepfändet ist?
Ohne P-Konto werden auch Daueraufträge für Miete nicht mehr ausgeführt. Das kann innerhalb von zwei Monaten zu einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter führen. Das P-Konto verhindert das, weil der geschützte Betrag weiterhin für Überweisungen genutzt werden kann.

Kann ein zweites Konto bei einer anderen Bank eröffnet werden?
Ein neues Konto kann eröffnet werden, aber auch dieses kann sofort gepfändet werden, wenn der Gläubiger davon erfährt. Ein P-Konto ist nur einmal pro Person erlaubt.

Können Sozialleistungen trotz Pfändung geschützt werden?
Ja, innerhalb des Freibetrags auf dem P-Konto. Bei höheren Leistungen (z. B. für mehrere Familienmitglieder) muss der Freibetrag mit einer § 903-Bescheinigung erhöht werden.

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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. SchuldenStop koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Schuldnerhilfe Deutschland e.V. und kooperierenden Fachanwälten. Rechtliche Bewertungen, Gutachten und insolvenzrechtliche Schritte erfolgen ausschließlich durch diese. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026.

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